selbständig

selbständig

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selb|stän|dig ['zɛlpʃtɛndɪç]: vgl. selbstständig.  
selbst|stän|dig ['zɛlpstʃtɛndɪç], selb|stän|dig ['zɛlpʃtɛndɪç] <Adj.>:
a) ohne Hilfe, Anleitung auskommend, aus eigener Fähigkeit, Initiative handelnd:
er ist für sein Alter schon sehr selbstständig; etwas selbstständig ausführen, erledigen.
Syn.: allein, eigenhändig, eigenständig, selber, 1 selbst.
b) seine eigene Firma besitzend:
eine selbstständige Stellung, Tätigkeit haben; er will sich selbstständig machen (seine eigene Firma gründen).

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sẹlb|stän|dig 〈Adj.〉 = selbstständig

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sẹlb|stän|dig usw.: selbstständig usw.

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sẹlbst|stän|dig, (auch:) selbständig <Adj.> [zu frühnhd. selbstand = Person, spätmhd. selbstēnde = für sich bestehend]: a) unabhängig von fremder Hilfe o. Ä.; eigenständig: ein -er Mensch; an -es Arbeiten gewöhnt sein; das Kind ist schon sehr s. für sein Alter; s. handeln, denken; b) nicht von außen gesteuert; in seinen Handlungen frei, nicht von andern abhängig: ein -er Staat; ein selbständiges - von Amerika losgelöstes - Europa (Dönhoff, Ära 128); eine -e Stellung; ein -er Handwerker (Handwerker mit eigenem Betrieb); die -en Berufe (Berufe, in denen man nicht als Arbeitnehmer arbeitet); Münchmeyer (55) ist selbstständiger (freiberuflich tätiger) Investmentbanker in Hamburg (Woche 14. 2. 97, 14); nicht -e Arbeit; das Land ist s. geworden (hat seine staatliche Autonomie erhalten); *sich s. machen (1. ein eigenes Unternehmen gründen. 2. scherzh.; sich lösen, abhanden kommen, weglaufen: die Radkappe hatte sich in der Kurve plötzlich s. gemacht; das Kind hat sich unterwegs s. gemacht).
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sẹlb|stän|dig usw: ↑selbstständig usw.

Universal-Lexikon. 2012.

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